Standesamt Ostritz

Anschrift

Standesamt Ostritz
Markt 1
02899 Ostritz


Mail:
standesamt@ostritz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ostritz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 58 23) 8 84 22
E-Mail: standesamt@ostritz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ostritz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ostritz

Definition

Eine Ehe beschreibt eine anerkannte, gewöhnlich rechtens zugestandene, gestärkte Erklärung einer Verbindung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Ostritz anzeigen und die dafür erforderlichen Dokumente besorgen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim Standesamt Ostritz vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dafür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Einschreibung der Heirat verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Ostritz . Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Ostritz angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen endgültigen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Belege vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorliegen, Kopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Ostritz klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Ostritz

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Ostritz###Ostritz#Ostritz#Markt 1#02899#Ostritz#https://de.wikipedia.org/wiki/Ostritz#Sachsen###Görlitz#207 m ü. NHN#23,48 km2#2178 (31. Dez. 2021)#93 Einwohner je km2#2899#35823#GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI#14 6 26 420#www.ostritz.de#standesamt@ostritz.de##Telefon:#(03 58 23) 8 84 22#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/79/Ostritz_in_GR.svg/300px-Ostritz_in_GR.svg.png#######

    Höhe
    207 m ü. NHN

    Fläche
    23,48 km2

    Einwohner
    2178 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    93 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    2899

    Vorwahl
    35823

    KFZ Kennzeichen
    GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI

    Gemeindeschlüssel
    14 6 26 420

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    Ostritz

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