Standesamt Bösenbrunn

Anschrift

Standesamt Bösenbrunn
Markt 1
08606 Oelsnitz/Vogtl.


Mail:
braun@oelsnitz.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bösenbrunn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 74 21) 7 31 50
E-Mail: braun@oelsnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bösenbrunn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bösenbrunn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Bösenbrunngeboren wurden, beim Standesamt Bösenbrunn beantragt werden.

Im Folgenden sind einige wenige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Amt Bösenbrunn die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Formen von Geburtsurkunden, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Bösenbrunn eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden in der Regel persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bösenbrunn

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine begründete, überwiegend gerecht zugestandene, untermauerte Begründung einer Verbindung zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Standesamt Bösenbrunn einleiten und die dazu notwendigen Nachweise. beschaffen. Generell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Bösenbrunn vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Bösenbrunn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bösenbrunn zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.