Standesamt Johanngeorgenstadt

Anschrift

Standesamt Johanngeorgenstadt
Eibenstocker Straße 67
08349 Johanngeorgenstadt


Mail:
standesamt@johanngeorgenstadt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Johanngeorgenstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@johanngeorgenstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Johanngeorgenstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Johanngeorgenstadt

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine anerkannte, überwiegend rechtens legale, belegte Erklärung eines Beisammenseins von paarigen Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Johanngeorgenstadt aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell sollten Sie offiziell im Johanngeorgenstadt vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist dieser befugt den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten beim Standesamt Johanngeorgenstadt. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Trauung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Johanngeorgenstadt angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland geschieden bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Urkunden abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können andere Belege gewünscht sein! Das Stadtbüro in Johanngeorgenstadt ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Johanngeorgenstadt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Johanngeorgenstadt

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Johanngeorgenstadt###Johanngeorgenstadt#Johanngeorgenstadt#Eibenstocker Straße 67#08349#Johanngeorgenstadt#https://de.wikipedia.org/wiki/Johanngeorgenstadt#Sachsen###Erzgebirgskreis#780 m ü. NHN#29,58 km2#3758 (31. Dez. 2021)#127 Einwohner je km2#8349#03773#ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP#14 5 21 320#www.johanngeorgenstadt.de#standesamt@johanngeorgenstadt.de#André Oswald (parteilos)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/3b/Johanngeorgenstadt_in_ERZ.png#######

    Höhe
    780 m ü. NHN

    Fläche
    29,58 km2

    Einwohner
    3758 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    127 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8349

    Vorwahl
    03773

    KFZ Kennzeichen
    ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

    Gemeindeschlüssel
    14 5 21 320

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Johanngeorgenstadt

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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