Standesamt Johanngeorgenstadt

Anschrift

Standesamt Johanngeorgenstadt
Eibenstocker Straße 67
08349 Johanngeorgenstadt


Mail:
standesamt@johanngeorgenstadt.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Johanngeorgenstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@johanngeorgenstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Johanngeorgenstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Johanngeorgenstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Johanngeorgenstadt geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Johanngeorgenstadt eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind zahlreiche generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Johanngeorgenstadt die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden diverse Sorten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird für verschiedene administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Johanngeorgenstadt eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür benötigt man meistens persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Johanngeorgenstadt

Definition

Eine Heirat bestimmt eine begründete, meistenteils legitim zugestandene, belegte Basis einer Beziehung von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt in Johanngeorgenstadt anzeigen und die zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig beim Amt in Johanngeorgenstadt vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Johanngeorgenstadt sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Belege relevant sein! Das Trauamt in Johanngeorgenstadt beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Johanngeorgenstadt

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Erzgebirgskreis

Höhe
780 m ü. NHN

Fläche
29,58 km2

Einwohner
3758 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
127 Einwohner je km2

Postleitzahl
8349

Vorwahl
03773

KFZ Kennzeichen
ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

Gemeindeschlüssel
14 5 21 320

Landesportal

Landesportal
Sachsen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

Johanngeorgenstadt

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