Standesamt Mulda/Sa.

Anschrift

Standesamt Mulda/Sa.
Hauptstraße 59
09619 Mulda


Mail:
standesamt@mulda-sa.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mulda/Sa. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@mulda-sa.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mulda/Sa..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mulda/Sa.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Mulda/Sa. ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Mulda/Sa. geboren sind.

Im Weiteren sind mehrere Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamt Mulda/Sa. die Urkunde aus. Es gibt mannigfaltige Versionen der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird zu vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Mulda/Sa. eine neue Urkunde bitten. Dafür benötigt man in der Regel persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mulda/Sa.

Definition

Eine Trauung definiert eine dokumentierte, weitgehend gerecht statthafte, verankerte Bestätigung eines Verbunds von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung bei der Behörde in Mulda/Sa. einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Dokumente erhalten. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Mulda/Sa. vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Mulda/Sa. stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Mulda/Sa. schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Mulda/Sa.

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Sachsen

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