Standesamt Glashütte

Anschrift

Standesamt Glashütte
Hauptstr. 42
01768 Glashütte


Mail:
standesamt@glashuette-sachs.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Glashütte vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 50 53) 4 51 21
E-Mail: standesamt@glashuette-sachs.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Glashütte.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Glashütte

Definition

Eine Trauung definiert eine behördliche, meistenteils rechtlich statthafte, untermauerte Begründung eines Beisammenseins von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung bei der Behörde in Glashütte anmelden und die dazu unerlässlichen Papiere besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Glashütte auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten bei der Behörde in Glashütte. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Hochzeit anzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Amt in Glashütte gemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Unterlagen einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Das Standesamt in Glashütte berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Glashütte zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Glashütte

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Glashütte###Glashütte#Glashuette#Hauptstr. 42#01768#Glashütte#https://de.wikipedia.org/wiki/Glash%C3%BCtte_(Sachsen)#Sachsen###Sächsische Schweiz-Osterzgebirge#340 m ü. NHN#95,64 km2#6693 (31. Dez. 2021)#70 Einwohner je km2#1768#35053#PIR, DW, FTL, SEB#14 6 28 130#www.glashuette-sachs.de#standesamt@glashuette-sachs.de#Sven Gleißberg#Telefon:#(03 50 53) 4 51 21#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/ba/Glash%C3%BCtte_in_PIR.svg/300px-Glash%C3%BCtte_in_PIR.svg.png#######

    Höhe
    340 m ü. NHN

    Fläche
    95,64 km2

    Einwohner
    6693 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    70 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1768

    Vorwahl
    35053

    KFZ Kennzeichen
    PIR, DW, FTL, SEB

    Gemeindeschlüssel
    14 6 28 130

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Glashütte

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    Stadtgeschichte

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