Standesamt Geringswalde

Anschrift

Standesamt Geringswalde
Markt 1
09326 Geringswalde


Mail:
info@geringswalde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Geringswalde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 73 82) 8 06 25
E-Mail: info@geringswalde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Geringswalde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Geringswalde

Definition

Eine Hochzeit benennt eine begründete, vorwiegend rechtens rechtmäßige, festgemachte Kennzeichung eines Bündnisses beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Geringswalde einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Unbedingt sollten Sie selbst beim Amt in Geringswalde auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim Standesamt Geringswalde. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Geringswalde angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, geschieden, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die Ehe im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Materialien vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Geringswalde informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Geringswalde zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Geringswalde

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Geringswalde###Geringswalde#Geringswalde#Markt 1#09326#Geringswalde#https://de.wikipedia.org/wiki/Geringswalde#Sachsen###Mittelsachsen#268 m ü. NHN#30,06 km2#4130 (31. Dez. 2021)#137 Einwohner je km2#9326#37382#FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 190#www.geringswalde.de#info@geringswalde.de#Thomas Arnold (parteilos)#Telefon:#(03 73 82) 8 06 25#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/84/Geringswalde_in_FG.png#######

    Höhe
    268 m ü. NHN

    Fläche
    30,06 km2

    Einwohner
    4130 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    137 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9326

    Vorwahl
    37382

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 190

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Geringswalde

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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