Standesamt Weinböhla

Anschrift

Standesamt Weinböhla
Rathausplatz 2
01689 Weinböhla


Mail:
standesamt@weinboehla.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weinböhla vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@weinboehla.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weinböhla.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Weinböhla

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Weinböhlageboren wurden, beim Standesamt Weinböhla beantragt werden.

Nachstehend sind ein paar allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Weinböhla die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Arten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Weinböhla eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man meistens personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weinböhla

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine amtliche, zumeist gerecht erlaubte, belegte Bestätigung eines Verbunds mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Weinböhla einleiten und die dazu unerlässlichen Dokumente beziehen. Generell sollten Sie direkt beim Standesamt Weinböhla antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann deswegen ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere gefordert sein! Ihr Trauamt in Weinböhla informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Weinböhla zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.