Standesamt Panschwitz-Kuckau

Anschrift

Standesamt Panschwitz-Kuckau
Poststr. 8
01920 Panschwitz-Kuckau


Mail:
standesamt@panschwitz-kuckau.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Panschwitz-Kuckau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@panschwitz-kuckau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Panschwitz-Kuckau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Panschwitz-Kuckau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Panschwitz-Kuckaugeborene Personen beim Standesamt Panschwitz-Kuckau zu beantragen.

Hier einige einige allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Panschwitz-Kuckau das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Formen der Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Panschwitz-Kuckau eine neue Urkunde beantragen. Dafür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Panschwitz-Kuckau

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine dokumentierte, meistenteils rechtens zugestandene, gesicherte Grundlage eines Bündnisses beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung beim Amt in Panschwitz-Kuckau erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Panschwitz-Kuckau antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Panschwitz-Kuckau antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Anmeldung der Verehelichung wirksam. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Panschwitz-Kuckau berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Panschwitz-Kuckau zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.