Standesamt Hochkirch
Anschrift
Standesamt Hochkirch
Karl-Marx-Straße 16-17
02627 Hochkirch
Mail: standesamt@hochkirch.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hochkirch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@hochkirch.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hochkirch.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Hochkirch
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche den über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Hochkirch ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hochkirch geboren sind.
Nachfolgend finden Sie einige allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Hochkirch die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedenartige Formen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Einsatz
Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird verwendet für mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Wenn die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Hochkirch eine neue Urkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie ein Ausweis, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Hochkirch
Definition
Eine Hochzeit benennt eine anerkannte, vorwiegend gerecht zulässige, untermauerte Erklärung einer Bindung von paarigen Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Hochkirch anzeigen und die dazu wichtigen Nachweise. holen. Generell sollten Sie selbst beim Amt in Hochkirch vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, die andere Person in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu einige Fragen an das Paar richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen notwendig sein! Ihr Trauamt in Hochkirch ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hochkirch schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Hochkirch
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Hochkirch auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Hochkirch.
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