Standesamt Eibenstock

Anschrift

Standesamt Eibenstock
Rathausplatz 1
08309 Eibenstock


Mail:
standesamt@eibenstock.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eibenstock vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 77 52) 5 71 19
E-Mail: standesamt@eibenstock.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eibenstock.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Eibenstock

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine erklärte, weitgehend gesetzlich zugestandene, gestärkte Basis einer Verbindung beider Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Trauung beim Standesamt in Eibenstock anzeigen und die hierbei relevanten Unterlagen zu beziehen. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Standesamt Eibenstock auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet den anderen schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Einschreibung der Trauung rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten bei der Behörde in Eibenstock. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Eibenstock angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen fixen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Belege vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können andere Belege gefordert sein! Das Trauamt in Eibenstock stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Eibenstock

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Eibenstock###Eibenstock#Eibenstock#Rathausplatz 1#08309#Eibenstock#https://de.wikipedia.org/wiki/Eibenstock#Sachsen###Erzgebirgskreis#650 m ü. NHN#112,24 km2#7075 (31. Dez. 2021)#63 Einwohner je km2#8309#37752#ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP#14 5 21 170#www.eibenstock.de#standesamt@eibenstock.de#Uwe Staab (CDU)#Telefon:#(03 77 52) 5 71 19#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e3/Eibenstock_in_ERZ.png#######

    Höhe
    650 m ü. NHN

    Fläche
    112,24 km2

    Einwohner
    7075 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    63 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8309

    Vorwahl
    37752

    KFZ Kennzeichen
    ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

    Gemeindeschlüssel
    14 5 21 170

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Eibenstock

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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