Standesamt Eibenstock

Anschrift

Standesamt Eibenstock
Rathausplatz 1
08309 Eibenstock


Mail:
standesamt@eibenstock.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eibenstock vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 77 52) 5 71 19
E-Mail: standesamt@eibenstock.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eibenstock.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Eibenstock

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Eibenstock geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Eibenstock eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind einige wenige allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Eibenstock die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Arten von Geburtsdokumenten, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird zu diverse bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Eibenstock eine neue Urkunde anfordern. Dafür werden gewöhnlich persönliche Angaben und ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Eibenstock

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine anerkannte, überwiegend legitim geregelte, verankerte Erklärung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt in Eibenstock anzeigen und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie selber bei der Behörde in Eibenstock auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür einige Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Eibenstock informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Eibenstock zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Eibenstock

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Erzgebirgskreis

Höhe
650 m ü. NHN

Fläche
112,24 km2

Einwohner
7075 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
63 Einwohner je km2

Postleitzahl
8309

Vorwahl
37752

KFZ Kennzeichen
ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

Gemeindeschlüssel
14 5 21 170

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Eibenstock

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