Standesamt Wilthen

Anschrift

Standesamt Wilthen
Bahnhofstr. 5
02681 Wilthen


Mail:
standesamt@wilthen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wilthen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 92) 38 54 13
E-Mail: standesamt@wilthen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wilthen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wilthen

Definition

Eine Ehe benennt eine behördliche, meistens zulässig rechtmäßige, verankerte Form eines Beisammenseins gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Vermählung beim Amt in Wilthen einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Papiere beziehen. Generell müssen Sie direkt im Wilthen auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten beim Standesamt Wilthen. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Trauung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Wilthen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland geschieden, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Abweichungen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen fixen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Unterlagen vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalausgaben vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können andere Unterlagen notwendig sein! Das Standesamt in Wilthen ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wilthen zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Wilthen

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Wilthen###Wilthen#Wilthen#Bahnhofstr. 5#02681#Wilthen#https://de.wikipedia.org/wiki/Wilthen#Sachsen###Bautzen#288 m ü. NHN#17,04 km2#4671 (31. Dez. 2021)#274 Einwohner je km2##03592#BZ, BIW, HY, KM#14 6 25 630#www.wilthen.de#standesamt@wilthen.de#Michael Herfort (CDU)#Telefon:#(0 35 92) 38 54 13#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/15/Wilthen_in_BZ.svg/300px-Wilthen_in_BZ.svg.png#######

    Höhe
    288 m ü. NHN

    Fläche
    17,04 km2

    Einwohner
    4671 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    274 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    03592

    KFZ Kennzeichen
    BZ, BIW, HY, KM

    Gemeindeschlüssel
    14 6 25 630

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wilthen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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