Standesamt Bernstadt a. d. Eigen

Anschrift

Standesamt Bernstadt a. d. Eigen
Bautzener Straße 21
02748 Bernstadt


Mail:
standesamt@bernstadt-a-d-eigen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bernstadt a. d. Eigen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bernstadt-a-d-eigen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bernstadt a. d. Eigen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bernstadt a. d. Eigen

Definition

Eine Heirat definiert eine amtliche, überwiegend gerecht geregelte, untermauerte Erklärung einer Beziehung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Bernstadt a. d. Eigen anmelden und die dafür notwendigen Papiere erhalten. Unbedingt sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Bernstadt a. d. Eigen auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen, die Hochzeit anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten in Bernstadt a. d. Eigen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen konkreten Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Materialien einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Bernstadt a. d. Eigen berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Bernstadt a. d. Eigen schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bernstadt a. d. Eigen

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Bernstadt a. d. Eigen##(zuständig für Bernstadt a. d. Eigen)#Bernstadt a. d. Eigen#Bernstadt-a-d-Eigen#Bautzener Straße 21#02748#Bernstadt#https://de.wikipedia.org/w/index.php?go=Artikel&search=Bernstadt a. d. Eigen#Sachsen############www.bernstadt-a-d-eigen.de#standesamt@bernstadt-a-d-eigen.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/01/Locator_map_Saxony_in_Germany.svg/190px-Locator_map_Saxony_in_Germany.svg.png#######

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