Standesamt Schirgiswalde-Kirschau

Anschrift

Standesamt Schirgiswalde-Kirschau
Rathausstraße 4
02681 Schirgiswalde-Kirschau


Mail:
standesamt@schirkau.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schirgiswalde-Kirschau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schirkau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schirgiswalde-Kirschau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schirgiswalde-Kirschau

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine amtliche, gewöhnlich rechtens geregelte, gesicherte Grundlage einer Verbindung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Trauung beim Standesamt in Schirgiswalde-Kirschau anmelden und die dazu erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Generell müssen Sie offiziell im Schirgiswalde-Kirschau antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim verantworlichen Amt in Schirgiswalde-Kirschau. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Ehenschließung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Schirgiswalde-Kirschau angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Verlobten feststellen und einen konkreten Tag für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Schreiben vorzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Standesamt in Schirgiswalde-Kirschau stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Schirgiswalde-Kirschau

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Schirgiswalde-Kirschau###Schirgiswalde-Kirschau#Schirgiswalde-Kirschau#Rathausstraße 4#02681#Schirgiswalde-Kirschau#https://de.wikipedia.org/wiki/Schirgiswalde-Kirschau#Sachsen###Bautzen#250 m ü. NHN#24,34 km2#6084 (31. Dez. 2021)#250 Einwohner je km2#2681##BZ, BIW, HY, KM#14 6 25 525#www.schirkau.de#standesamt@schirkau.de#Sven Gabriel (FDP)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/1f/Schirgiswalde-Kirschau_in_BZ.svg/300px-Schirgiswalde-Kirschau_in_BZ.svg.png#######

    Höhe
    250 m ü. NHN

    Fläche
    24,34 km2

    Einwohner
    6084 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    250 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    2681

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BZ, BIW, HY, KM

    Gemeindeschlüssel
    14 6 25 525

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schirgiswalde-Kirschau

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Schirgiswalde-Kirschau.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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