Standesamt Gornsdorf

Anschrift

Standesamt Gornsdorf
Am Markt 8
09235 Burkhardtsdorf


Mail:
standesamt@gornsdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gornsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gornsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gornsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gornsdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Gornsdorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Gornsdorf geboren sind.

Im Weiteren sind einige generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Gornsdorf die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet diverse Typen der Geburtsbescheinigungen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht bei vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Gornsdorf eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden normalerweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gornsdorf

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine erklärte, vorwiegend legitim rechtmäßige, gefestigte Basis einer Vereinigung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Gornsdorf einleiten und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim Standesamt Gornsdorf auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Gornsdorf antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für das Recht der Trauung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Gornsdorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Gornsdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.