Standesamt Regis-Breitingen

Anschrift

Standesamt Regis-Breitingen
Rathausstraße 25
04565 Regis-Breitingen


Mail:
standesamt@stadt-regis-breitingen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Regis-Breitingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-regis-breitingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Regis-Breitingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Regis-Breitingen

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine bewiesene, überwiegend zulässig geregelte, gestärkte Grundlage einer Verbindung gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung beim Standesamt Regis-Breitingen erklären und die dazu relevanten Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Regis-Breitingen auftauchen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Regis-Breitingen antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen bei der Behörde in Regis-Breitingen. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen schriftlich beauftragen, die Ehenschließung anzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Regis-Breitingen angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn die Ehe im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen konkreten Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Papiere wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Regis-Breitingen informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Regis-Breitingen zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Regis-Breitingen

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Regis-Breitingen###Regis-Breitingen#Regis-Breitingen#Rathausstraße 25#04565#Regis-Breitingen#https://de.wikipedia.org/wiki/Regis-Breitingen#Sachsen###Leipzig#145 m ü. NHN#26,37 km2#3777 (31. Dez. 2021)#143 Einwohner je km2#4565##L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR#14 7 29 360#www.stadt-regis-breitingen.de#standesamt@stadt-regis-breitingen.de#Jörg Zetzsche (Freie Wähler)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/10/Regis-Breitingen_in_L.svg/300px-Regis-Breitingen_in_L.svg.png#######

    Höhe
    145 m ü. NHN

    Fläche
    26,37 km2

    Einwohner
    3777 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    143 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4565

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR

    Gemeindeschlüssel
    14 7 29 360

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Regis-Breitingen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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