Standesamt Riesa

Anschrift

Standesamt Riesa
Rathausplatz 1
01589 Riesa


Mail:
standesamt@stadt-riesa.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Riesa vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 25) 70 02 52
E-Mail: standesamt@stadt-riesa.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Riesa.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Riesa

Definition

Eine Trauung bestimmt eine begründete, überwiegend legitim zulässige, belegte Bestätigung eines Verbunds mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Standesamt Riesa anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Papiere beschaffen. Unbedingt sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Riesa auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten bei der Behörde in Riesa. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Riesa angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die Ehe im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen Zeitpunkt die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Unterlagen vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können andere Belege unerlässlich sein! Das Standesamt in Riesa stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Riesa zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Riesa

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Riesa###Riesa#Riesa#Rathausplatz 1#01589#Riesa#https://de.wikipedia.org/wiki/Riesa#Sachsen###Meißen#109 m ü. NHN#58,91 km2#28.850 (31. Dez. 2021)#490 Einwohner je km2##03525#MEI, GRH, RG, RIE#14 6 27 230#www.riesa.de#standesamt@stadt-riesa.de##Telefon:#(0 35 25) 70 02 52#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/04/Riesa_in_MEI.svg/300px-Riesa_in_MEI.svg.png#######

    Höhe
    109 m ü. NHN

    Fläche
    58,91 km2

    Einwohner
    28.850 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    490 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    03525

    KFZ Kennzeichen
    MEI, GRH, RG, RIE

    Gemeindeschlüssel
    14 6 27 230

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Riesa

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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