Standesamt Neustadt in Sachsen

Anschrift

Standesamt Neustadt in Sachsen
Markt 1
01844 Neustadt in Sachsen


Mail:
heike.altas@neustadt-sachsen.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neustadt in Sachsen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 96) 56 92 34
E-Mail: heike.altas@neustadt-sachsen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neustadt in Sachsen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neustadt in Sachsen

Definition

Eine Ehe definiert eine amtliche, meistenteils rechtlich zulässige, gefestigte Bestätigung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Eheschließung bei der Behörde in Neustadt in Sachsen anzeigen und die hierbei wichtigen Unterlagen zu erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Neustadt in Sachsen vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim Heiratsamt Neustadt in Sachsen. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Neustadt in Sachsen gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland separiert, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Replikate sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können weitere Papiere relevant sein! Das Standesamt in Neustadt in Sachsen informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Neustadt in Sachsen zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Neustadt in Sachsen

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Neustadt in Sachsen###Neustadt in Sachsen#Neustadt-in-Sachsen#Markt 1#01844#Neustadt in Sachsen#https://de.wikipedia.org/wiki/Neustadt_in_Sachsen#Sachsen###Sächsische Schweiz-Osterzgebirge#340 m ü. NHN#83,12 km2#11.823 (31. Dez. 2021)#142 Einwohner je km2##03596#PIR, DW, FTL, SEB#14 6 28 260#www.neustadt-sachsen.de#heike.altas@neustadt-sachsen.de#Peter Mühle (NfN)#Telefon:#(0 35 96) 56 92 34#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/60/Neustadt_in_Sachsen_in_PIR.svg/300px-Neustadt_in_Sachsen_in_PIR.svg.png#######

    Höhe
    340 m ü. NHN

    Fläche
    83,12 km2

    Einwohner
    11.823 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    142 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    03596

    KFZ Kennzeichen
    PIR, DW, FTL, SEB

    Gemeindeschlüssel
    14 6 28 260

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Neustadt in Sachsen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Neustadt in Sachsen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Neustadt in Sachsen auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Sachsen: