Standesamt Neukirchen/Erzgeb.

Anschrift

Standesamt Neukirchen/Erzgeb.
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen


Mail:
standesamt@neukirchen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neukirchen/Erzgeb. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neukirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neukirchen/Erzgeb..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neukirchen/Erzgeb.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Neukirchen/Erzgeb. ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Neukirchen/Erzgeb. geboren sind.

Im Folgenden sind verschiedene Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Neukirchen/Erzgeb. die Urkunde aus. Es sind vorhanden diverse Sorten von Geburtsdokumenten, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim Standesamt Neukirchen/Erzgeb. eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neukirchen/Erzgeb.

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine amtliche, zumeist zulässig rechtmäßige, untermauerte Begründung einer Beziehung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat beim Standesamt Neukirchen/Erzgeb. erklären und die dafür unerlässlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell müssen Sie direkt beim Standesamt Neukirchen/Erzgeb. vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Heirat verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Standesamt in Neukirchen/Erzgeb. beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Neukirchen/Erzgeb. zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Neukirchen/Erzgeb.

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk
Kassel

Kreis
Schwalm-Eder-Kreis

Höhe
305 m ü. NHN

Fläche
66,25 km2

Einwohner
6906 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
104 Einwohner je km2

Postleitzahl
34626

Vorwahl
06694

KFZ Kennzeichen
HR, FZ, MEG, ZIG

Gemeindeschlüssel
06 6 34 017

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Neukirchen/Erzgeb.

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