Standesamt Lauta

Anschrift

Standesamt Lauta
Karl-Liebknecht-Str. 18
02991 Lauta


Mail:
standesamt@lauta.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lauta vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 57 22) 3 61 37
E-Mail: standesamt@lauta.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lauta.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lauta

Definition

Eine Ehe bestimmt eine amtliche, zumeist juristisch zugestandene, verankerte Grundlage eines Bündnisses zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Vermählung bei der Behörde in Lauta anmelden und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt sollten Sie direkt bei der Behörde in Lauta antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen bei der Behörde in Lauta. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Trauung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Lauta gemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Diskrepanzen gelten nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten festmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Materialien darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original abgegeben werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können andere Belege notwendig sein! Das Standesamt in Lauta stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Lauta schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Lauta

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Lauta###Lauta#Lauta#Karl-Liebknecht-Str. 18#02991#Lauta#https://de.wikipedia.org/wiki/Lauta#Sachsen###Bautzen#114 m ü. NHN#42,14 km2#8142 (31. Dez. 2021)#193 Einwohner je km2#2991#35722#BZ, BIW, HY, KM#14 6 25 310#www.lauta.de#standesamt@lauta.de#Frank Lehmann (parteilos)#Telefon:#(03 57 22) 3 61 37#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/04/Lauta_in_BZ.svg/300px-Lauta_in_BZ.svg.png#######

    Höhe
    114 m ü. NHN

    Fläche
    42,14 km2

    Einwohner
    8142 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    193 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    2991

    Vorwahl
    35722

    KFZ Kennzeichen
    BZ, BIW, HY, KM

    Gemeindeschlüssel
    14 6 25 310

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lauta

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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