Standesamt Löbnitz (Sachsen)

Anschrift

Standesamt Löbnitz (Sachsen)
Parkstr. 15
04509 Löbnitz


Mail:
standesamt@loebnitz.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Löbnitz (Sachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@loebnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Löbnitz (Sachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Löbnitz (Sachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Löbnitz (Sachsen)geborene Personen beim Standesamt Löbnitz (Sachsen) zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie ein paar allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Löbnitz (Sachsen) die Urkunde aus. Es sind vorhanden diverse Typen von Geburtsdokumenten, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird benötigt für mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Löbnitz (Sachsen) einen Ersatz beantragen. Dafür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Löbnitz (Sachsen)

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine dokumentierte, gewöhnlich juristisch legale, gesicherte Grundlage einer Verbindung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt in Löbnitz (Sachsen) anzeigen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu erhalten. Unbedingt müssen Sie offiziell im Löbnitz (Sachsen) vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er die andere Person schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Das Amt in Löbnitz (Sachsen) berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Löbnitz (Sachsen) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.