Standesamt Steinigtwolmsdorf

Anschrift

Standesamt Steinigtwolmsdorf
Am Markt 1
01904 Steinigtwolmsdorf


Mail:
standesamt@steinigtwolmsdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinigtwolmsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@steinigtwolmsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinigtwolmsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinigtwolmsdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Steinigtwolmsdorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Steinigtwolmsdorf geboren sind.

Im Folgenden sind einige wenige grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamtsbüro Steinigtwolmsdorf die Urkunde aus. Es existieren unterschiedliche Versionen der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet zu diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Steinigtwolmsdorf eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinigtwolmsdorf

Definition

Eine Trauung beschreibt eine amtliche, überwiegend rechtlich rechtmäßige, festgemachte Kennzeichung eines Beisammenseins von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Steinigtwolmsdorf einleiten und die hierbei unerlässlichen Nachweise. holen. Generell sollten Sie persönlich im Steinigtwolmsdorf erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Heirat rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Steinigtwolmsdorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Steinigtwolmsdorf schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.