Standesamt Oelsnitz/Vogtl.

Anschrift

Standesamt Oelsnitz/Vogtl.
Markt 1
08606 Oelsnitz/Vogtl.


Mail:
braun@oelsnitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oelsnitz/Vogtl. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 74 21) 7 31 50
E-Mail: braun@oelsnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oelsnitz/Vogtl..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oelsnitz/Vogtl.

Definition

Eine Heirat definiert eine behördliche, überwiegend juristisch rechtmäßige, belegte Form eines Beisammenseins von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Oelsnitz/Vogtl. erklären und die dazu relevanten Unterlagen zu beziehen. Unbedingt müssen Sie persönlich bei der Behörde in Oelsnitz/Vogtl. vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dafür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Trauung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Oelsnitz/Vogtl. . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Trauung zu melden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten in Oelsnitz/Vogtl. angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen endgültigen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Unterlagen vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere relevant sein! Das Trauamt in Oelsnitz/Vogtl. klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oelsnitz/Vogtl. schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Oelsnitz/Vogtl.

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.###Oelsnitz/Vogtl.#Oelsnitz-Vogtl#Markt 1#08606#Oelsnitz/Vogtl.#https://de.wikipedia.org/wiki/Oelsnitz/Vogtl.#Sachsen###Vogtlandkreis#405 m ü. NHN#53,66 km2#9988 (31. Dez. 2021)#186 Einwohner je km2#8606##V, AE, OVL, PL, RC#14 5 23 300#www.oelsnitz.de#braun@oelsnitz.de##Telefon:#(03 74 21) 7 31 50#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/1d/Oelsnitz-Vogtl._in_V.svg/300px-Oelsnitz-Vogtl._in_V.svg.png#######

    Höhe
    405 m ü. NHN

    Fläche
    53,66 km2

    Einwohner
    9988 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    186 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8606

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    V, AE, OVL, PL, RC

    Gemeindeschlüssel
    14 5 23 300

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Oelsnitz/Vogtl.

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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