Standesamt Oelsnitz/Vogtl.

Anschrift

Standesamt Oelsnitz/Vogtl.
Markt 1
08606 Oelsnitz/Vogtl.


Mail:
braun@oelsnitz.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oelsnitz/Vogtl. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 74 21) 7 31 50
E-Mail: braun@oelsnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oelsnitz/Vogtl..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oelsnitz/Vogtl.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Oelsnitz/Vogtl. geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Oelsnitz/Vogtl. beantragen.

Anbei ein paar Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können auch die Eltern selbst ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Oelsnitz/Vogtl. die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Sorten von Geburtsurkunden, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt zu diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Oelsnitz/Vogtl. eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oelsnitz/Vogtl.

Definition

Eine Ehe definiert eine bewiesene, meistens zulässig zulässige, gesicherte Bestätigung einer Beziehung gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung bei der Behörde in Oelsnitz/Vogtl. erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt sollten Sie selber beim Standesamt Oelsnitz/Vogtl. erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt relevant sein! Ihr Amt in Oelsnitz/Vogtl. stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oelsnitz/Vogtl. schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Oelsnitz/Vogtl.

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Vogtlandkreis

Höhe
405 m ü. NHN

Fläche
53,66 km2

Einwohner
9988 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
186 Einwohner je km2

Postleitzahl
8606

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
V, AE, OVL, PL, RC

Gemeindeschlüssel
14 5 23 300

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Oelsnitz/Vogtl.

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