Standesamt Oelsnitz/Vogtl.
Anschrift
Standesamt Oelsnitz/Vogtl.
Markt 1
08606 Oelsnitz/Vogtl.
Mail: braun@oelsnitz.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oelsnitz/Vogtl. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 74 21) 7 31 50
E-Mail: braun@oelsnitz.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oelsnitz/Vogtl..
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Oelsnitz/Vogtl.
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Oelsnitz/Vogtl. erklären und die dazu relevanten Unterlagen zu beziehen. Unbedingt müssen Sie persönlich bei der Behörde in Oelsnitz/Vogtl. vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.
Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dafür mehrere Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Trauung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen endgültigen Termin die Hochzeit vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere relevant sein! Das Trauamt in Oelsnitz/Vogtl. klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Kosten
Der Preis zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Oelsnitz/Vogtl.
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.###Oelsnitz/Vogtl.#Oelsnitz-Vogtl#Markt 1#08606#Oelsnitz/Vogtl.#https://de.wikipedia.org/wiki/Oelsnitz/Vogtl.#Sachsen###Vogtlandkreis#405 m ü. NHN#53,66 km2#9988 (31. Dez. 2021)#186 Einwohner je km2#8606##V, AE, OVL, PL, RC#14 5 23 300#www.oelsnitz.de#braun@oelsnitz.de##Telefon:#(03 74 21) 7 31 50#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/1d/Oelsnitz-Vogtl._in_V.svg/300px-Oelsnitz-Vogtl._in_V.svg.png#######
Höhe
405 m ü. NHN
Fläche
53,66 km2
Einwohner
9988 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
186 Einwohner je km2
Postleitzahl
8606
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
V, AE, OVL, PL, RC
Gemeindeschlüssel
14 5 23 300
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Oelsnitz/Vogtl.
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Stadtgeschichte
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