Standesamt Reichenbach/O.L.

Anschrift

Standesamt Reichenbach/O.L.
Görlitzer Straße 4,
02894 Reichenbach/O.L.


Mail:
standesamt@reichenbach-ol.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Reichenbach/O.L. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@reichenbach-ol.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Reichenbach/O.L..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Reichenbach/O.L.

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine anerkannte, vorwiegend rechtens geregelte, belegte Grundlage eines Verbunds mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung beim Amt in Reichenbach/O.L. anzeigen und die dazu wichtigen Papiere besorgen. Generell sollten Sie offiziell bei der Behörde in Reichenbach/O.L. antreten. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann dazu ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Trauung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Reichenbach/O.L. gemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland geschieden so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn die Ehe im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Dokumente erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen fixen Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Unterlagen darzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Schreiben vonnöten sein! Ihr Trauamt in Reichenbach/O.L. beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Reichenbach/O.L. zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Reichenbach/O.L.

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Reichenbach/O.L.###Reichenbach/O.L.#Reichenbach-O-L#Görlitzer Straße 4,#02894#Reichenbach/O.L.#https://de.wikipedia.org/wiki/Reichenbach/O.L.#Sachsen###Görlitz#249 m ü. NHN#62,64 km2#4862 (31. Dez. 2021)#78 Einwohner je km2##35828#GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI#14 6 26 450#reichenbach-ol.de#standesamt@reichenbach-ol.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3b/Reichenbach_O.L._in_GR.svg/300px-Reichenbach_O.L._in_GR.svg.png#######

    Höhe
    249 m ü. NHN

    Fläche
    62,64 km2

    Einwohner
    4862 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    78 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    35828

    KFZ Kennzeichen
    GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI

    Gemeindeschlüssel
    14 6 26 450

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Reichenbach/O.L.

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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