Standesamt Königsbrück

Anschrift

Standesamt Königsbrück
Markt 20
01936 Königsbrück


Mail:
standesamt@koenigsbrueck.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Königsbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 57 95) 3 88 29
E-Mail: standesamt@koenigsbrueck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Königsbrück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Königsbrück

Definition

Eine Ehe definiert eine dokumentierte, meistenteils gesetzlich rechtmäßige, festgemachte Bestätigung eines Beisammenseins von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat bei der Behörde in Königsbrück aufnehmen und die hierfür wichtigen Papiere beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell bei der Behörde in Königsbrück antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Verehelichung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim verantworlichen Amt in Königsbrück. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Hochzeit voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Königsbrück angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen konkreten Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Schreiben vorzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Replikate gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Das Stadtbüro in Königsbrück informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Königsbrück zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Königsbrück

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Königsbrück###Königsbrück#Koenigsbrueck#Markt 20#01936#Königsbrück#https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nigsbr%C3%BCck#Sachsen###Bautzen#175 m ü. NHN#78,48 km2#4605 (31. Dez. 2021)#59 Einwohner je km2#1936##BZ, BIW, HY, KM#14 6 25 270#www.koenigsbrueck.de#standesamt@koenigsbrueck.de#Heiko Driesnack (CDU)#Telefon:#(03 57 95) 3 88 29#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/55/K%C3%B6nigsbr%C3%BCck_in_BZ.svg/300px-K%C3%B6nigsbr%C3%BCck_in_BZ.svg.png#######

    Höhe
    175 m ü. NHN

    Fläche
    78,48 km2

    Einwohner
    4605 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    59 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1936

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BZ, BIW, HY, KM

    Gemeindeschlüssel
    14 6 25 270

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Königsbrück

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    Stadtgeschichte

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