Standesamt Königsbrück
Anschrift
Standesamt Königsbrück
Markt 20
01936 Königsbrück
Mail: standesamt@koenigsbrueck.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Königsbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 57 95) 3 88 29
E-Mail: standesamt@koenigsbrueck.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Königsbrück.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Königsbrück
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Heirat bei der Behörde in Königsbrück aufnehmen und die hierfür wichtigen Papiere beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell bei der Behörde in Königsbrück antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Verehelichung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen konkreten Termin für die Eheschließung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Replikate gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Das Stadtbüro in Königsbrück informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Königsbrück
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Stadt Königsbrück###Königsbrück#Koenigsbrueck#Markt 20#01936#Königsbrück#https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nigsbr%C3%BCck#Sachsen###Bautzen#175 m ü. NHN#78,48 km2#4605 (31. Dez. 2021)#59 Einwohner je km2#1936##BZ, BIW, HY, KM#14 6 25 270#www.koenigsbrueck.de#standesamt@koenigsbrueck.de#Heiko Driesnack (CDU)#Telefon:#(03 57 95) 3 88 29#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/55/K%C3%B6nigsbr%C3%BCck_in_BZ.svg/300px-K%C3%B6nigsbr%C3%BCck_in_BZ.svg.png#######
Höhe
175 m ü. NHN
Fläche
78,48 km2
Einwohner
4605 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
59 Einwohner je km2
Postleitzahl
1936
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
BZ, BIW, HY, KM
Gemeindeschlüssel
14 6 25 270
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Königsbrück
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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