Standesamt Königsbrück

Anschrift

Standesamt Königsbrück
Markt 20
01936 Königsbrück


Mail:
standesamt@koenigsbrueck.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Königsbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 57 95) 3 88 29
E-Mail: standesamt@koenigsbrueck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Königsbrück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Königsbrück

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Königsbrückgeborene Personen beim Standesamt Königsbrück zu beantragen.

Hier einige einige wenige allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Königsbrück die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Sorten von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird benötigt bei vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Königsbrück eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Königsbrück

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine erklärte, gewöhnlich gesetzlich zulässige, belegte Basis einer Bindung beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Amt in Königsbrück einleiten und die dazu erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim Amt in Königsbrück vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Trauung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Das Standesamt in Königsbrück berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Königsbrück schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Königsbrück

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Bautzen

Höhe
175 m ü. NHN

Fläche
78,48 km2

Einwohner
4605 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
59 Einwohner je km2

Postleitzahl
1936

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
BZ, BIW, HY, KM

Gemeindeschlüssel
14 6 25 270

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

Königsbrück

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