Standesamt Falkenstein/Vogtl.

Anschrift

Standesamt Falkenstein/Vogtl.
Willy-Rudert-Platz
08223 Falkenstein/Vogtl.


Mail:
Wolf.Standesamt@Stadt-Falkenstein.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Falkenstein/Vogtl. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 37 45) 74 13 01
E-Mail: Wolf.Standesamt@Stadt-Falkenstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Falkenstein/Vogtl..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Falkenstein/Vogtl.

Definition

Eine Ehe benennt eine bewiesene, überwiegend gesetzlich zulässige, gestärkte Erklärung einer Beziehung von zwei Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt Falkenstein/Vogtl. anmelden und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig im Falkenstein/Vogtl. auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er den anderen durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dafür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Falkenstein/Vogtl.. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht beauftragen, die Verehelichung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Falkenstein/Vogtl. angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Abweichungen zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Dokumente erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Tag die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Standesamt in Falkenstein/Vogtl. klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Falkenstein/Vogtl. zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Falkenstein/Vogtl.

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Falkenstein/Vogtl.###Falkenstein/Vogtl.#Falkenstein-Vogtl#Willy-Rudert-Platz#08223#Falkenstein/Vogtl.#https://de.wikipedia.org/wiki/Falkenstein/Vogtl.#Sachsen###Vogtlandkreis#575 m ü. NHN#31,06 km2#7748 (31. Dez. 2021)#249 Einwohner je km2###V, AE, OVL, PL, RC#14 5 23 120#www.stadt-falkenstein.de#Wolf.Standesamt@Stadt-Falkenstein.de#Marco Siegemund (CDU)#Telefon:#(0 37 45) 74 13 01#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e3/Falkenstein-Vogtl._in_V.svg/300px-Falkenstein-Vogtl._in_V.svg.png#######

    Höhe
    575 m ü. NHN

    Fläche
    31,06 km2

    Einwohner
    7748 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    249 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    V, AE, OVL, PL, RC

    Gemeindeschlüssel
    14 5 23 120

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Falkenstein/Vogtl.

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Falkenstein/Vogtl..

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Falkenstein/Vogtl. auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Sachsen: