Standesamt Falkenstein/Vogtl.

Anschrift

Standesamt Falkenstein/Vogtl.
Willy-Rudert-Platz
08223 Falkenstein/Vogtl.


Mail:
Wolf.Standesamt@Stadt-Falkenstein.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Falkenstein/Vogtl. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 37 45) 74 13 01
E-Mail: Wolf.Standesamt@Stadt-Falkenstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Falkenstein/Vogtl..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Falkenstein/Vogtl.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Falkenstein/Vogtl. geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Falkenstein/Vogtl. eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige wenige Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Falkenstein/Vogtl. das Dokument aus. Es bieten sich verschiedene Versionen der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird eingesetzt bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Falkenstein/Vogtl. eine neue Urkunde anfordern. Dafür werden meistens personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Falkenstein/Vogtl.

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine dokumentierte, überwiegend zulässig statthafte, verankerte Kennzeichung eines Verbunds gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung bei der Behörde in Falkenstein/Vogtl. aufnehmen und die hierbei relevanten Papiere erhalten. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Falkenstein/Vogtl. vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Falkenstein/Vogtl. sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen notwendig sein! Das Amt in Falkenstein/Vogtl. beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Falkenstein/Vogtl.

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Vogtlandkreis

Höhe
575 m ü. NHN

Fläche
31,06 km2

Einwohner
7748 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
249 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
V, AE, OVL, PL, RC

Gemeindeschlüssel
14 5 23 120

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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