Standesamt Döbeln

Anschrift

Standesamt Döbeln
Obermarkt 1
04720 Döbeln


Mail:
standesamt@doebeln.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Döbeln vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 31) 57 92 16
E-Mail: standesamt@doebeln.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Döbeln.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Döbeln

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine behördliche, überwiegend juristisch erlaubte, belegte Form eines Beisammenseins mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Döbeln aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie direkt beim Amt in Döbeln antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Döbeln sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Einschreibung der Trauung amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden bei der Behörde in Döbeln. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Döbeln angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, geschieden, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Informationen eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen konkreten Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Unterlagen vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Döbeln berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Döbeln zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Döbeln

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Döbeln###Döbeln#Doebeln#Obermarkt 1#04720#Döbeln#https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%B6beln#Sachsen###Mittelsachsen#168 m ü. NHN#91,75 km2#23.232 (31. Dez. 2021)#253 Einwohner je km2#4720##FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 080#www.doebeln.de#standesamt@doebeln.de##Telefon:#(0 34 31) 57 92 16#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/ac/D%C3%B6beln_in_FG.png#######

    Höhe
    168 m ü. NHN

    Fläche
    91,75 km2

    Einwohner
    23.232 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    253 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4720

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 080

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Döbeln

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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