Standesamt Pausa-Mühltroff

Anschrift

Standesamt Pausa-Mühltroff
Neumarkt 1
07952 Pausa


Mail:
standesamt@pausa-muehltroff.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pausa-Mühltroff vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@pausa-muehltroff.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pausa-Mühltroff.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Pausa-Mühltroff

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine dokumentierte, vorwiegend gerecht legale, gestärkte Grundlage eines Bündnisses von paarigen Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Pausa-Mühltroff aufnehmen und die dafür relevanten Dokumente besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell im Pausa-Mühltroff vorsprechen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen einige Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden bei der Behörde in Pausa-Mühltroff. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Ehevereinigung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Pausa-Mühltroff angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland geschieden, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die Ehe im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Verlobten eruieren und einen konkreten Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Unterlagen vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Ihr Amt in Pausa-Mühltroff stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Pausa-Mühltroff schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Pausa-Mühltroff

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Pausa-Mühltroff##(zuständig für Pausa-Mühltroff)#Pausa-Mühltroff#Pausa-Muehltroff#Neumarkt 1#07952#Pausa#https://de.wikipedia.org/w/index.php?go=Artikel&search=Pausa-Mühltroff#Sachsen############www.pausa-muehltroff.de#standesamt@pausa-muehltroff.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/01/Locator_map_Saxony_in_Germany.svg/190px-Locator_map_Saxony_in_Germany.svg.png#######

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