Standesamt Dohna

Anschrift

Standesamt Dohna
Am Markt 11
01809 Dohna


Mail:
standesamt@stadt-dohna.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dohna vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 29) 56 36 41
E-Mail: standesamt@stadt-dohna.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dohna.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Dohna

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine behördliche, vorwiegend rechtens erlaubte, gesicherte Basis einer Verbindung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Dohna anmelden und die hierbei notwendigen Dokumente beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Dohna vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Heirat amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Dohna angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland getrennt, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Nachweise erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Materialien vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere notwendig sein! Das Amt in Dohna berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Dohna

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Dohna###Dohna#Dohna#Am Markt 11#01809#Dohna#https://de.wikipedia.org/wiki/Dohna#Sachsen###Sächsische Schweiz-Osterzgebirge#160 m ü. NHN#28,59 km2#6168 (31. Dez. 2021)#216 Einwohner je km2#1809##PIR, DW, FTL, SEB#14 6 28 080#www.stadt-dohna.de#standesamt@stadt-dohna.de#Ralf Müller (CDU)#Telefon:#(0 35 29) 56 36 41#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/05/Dohna_in_PIR.svg/300px-Dohna_in_PIR.svg.png#######

    Höhe
    160 m ü. NHN

    Fläche
    28,59 km2

    Einwohner
    6168 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    216 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1809

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    PIR, DW, FTL, SEB

    Gemeindeschlüssel
    14 6 28 080

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    Dohna

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