Standesamt Dommitzsch

Anschrift

Standesamt Dommitzsch
Markt 1
04880 Dommitzsch


Mail:
standesamt@dommitzsch.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dommitzsch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@dommitzsch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dommitzsch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Dommitzsch

Definition

Eine Verehelichung benennt eine dokumentierte, vorwiegend rechtens erlaubte, gefestigte Erklärung einer Beziehung beider Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt in Dommitzsch aufnehmen und die dafür wichtigen Unterlagen zu holen. Prinzipiell sollten Sie direkt beim Amt in Dommitzsch auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser seinen Partner schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen schriftlich dazu befähigen, die Ehevereinigung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Dommitzsch angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Nachweise zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Amt in Dommitzsch ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Dommitzsch zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Dommitzsch

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Dommitzsch###Dommitzsch#Dommitzsch#Markt 1#04880#Dommitzsch#https://de.wikipedia.org/wiki/Dommitzsch#Sachsen###Nordsachsen#83 m ü. NHN#30,44 km2#2403 (31. Dez. 2021)#79 Einwohner je km2#4880#34223#TDO, DZ, EB, OZ, TG, TO#14 7 30 090#www.dommitzsch.de#standesamt@dommitzsch.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/2f/Dommitzsch_in_TDO.png#######

    Höhe
    83 m ü. NHN

    Fläche
    30,44 km2

    Einwohner
    2403 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    79 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4880

    Vorwahl
    34223

    KFZ Kennzeichen
    TDO, DZ, EB, OZ, TG, TO

    Gemeindeschlüssel
    14 7 30 090

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Dommitzsch

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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