Standesamt Naunhof

Anschrift

Standesamt Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof


Mail:
hofmann-Ordnungsamt@naunhof.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Naunhof vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 42 93) 4 21 23
E-Mail: hofmann-Ordnungsamt@naunhof.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Naunhof.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Naunhof

Definition

Eine Trauung benennt eine begründete, zumeist gerecht zulässige, verankerte Basis eines Bündnisses von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Standesamt in Naunhof aufnehmen und die hierbei notwendigen Nachweise. erhalten. Prinzipiell sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Naunhof auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim verantworlichen Amt in Naunhof. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Trauung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Naunhof gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben notwendig sein! Das Amt in Naunhof klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Naunhof zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Naunhof

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
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    Höhe
    149 m ü. NHN

    Fläche
    39,71 km2

    Einwohner
    8735 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    220 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4683

    Vorwahl
    34293

    KFZ Kennzeichen
    L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR

    Gemeindeschlüssel
    14 7 29 300

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Naunhof

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    Stadtgeschichte

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