Standesamt Niederdorf

Anschrift

Standesamt Niederdorf
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg


Mail:
standesamt@niederdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niederdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@niederdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niederdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niederdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Niederdorf geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Niederdorf eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige wenige grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Praxis erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Niederdorf das Dokument aus. Es existieren verschiedene Versionen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Niederdorf eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür werden gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Ausweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niederdorf

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine bewiesene, vorwiegend rechtlich statthafte, festgemachte Erklärung einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Niederdorf einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt bei der Behörde in Niederdorf vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Verehelichung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben notwendig sein! Das Standesamt in Niederdorf berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Niederdorf zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.