Standesamt Bobritzsch-Hilbersdorf

Anschrift

Standesamt Bobritzsch-Hilbersdorf
Hauptstraße 80
09627 Bobritzsch-Hilbersdorf


Mail:
standesamt@bobritzsch-hilbersdorf.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bobritzsch-Hilbersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bobritzsch-hilbersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bobritzsch-Hilbersdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bobritzsch-Hilbersdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Bobritzsch-Hilbersdorfgeboren wurden, beim Standesamt Bobritzsch-Hilbersdorf beantragt werden.

Hier einige verschiedene allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamt Bobritzsch-Hilbersdorf die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Sorten von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet bei diverse Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Bobritzsch-Hilbersdorf eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bobritzsch-Hilbersdorf

Definition

Eine Verehelichung bildet eine bewiesene, meistens gesetzlich zugestandene, gestärkte Kennzeichung eines Bündnisses beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung beim Standesamt Bobritzsch-Hilbersdorf anmelden und die hierbei wichtigen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt müssen Sie selber beim Amt in Bobritzsch-Hilbersdorf vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Bobritzsch-Hilbersdorf antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Heirat verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben gefordert sein! Das Amt in Bobritzsch-Hilbersdorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.