Standesamt Rothenburg/O.L.

Anschrift

Standesamt Rothenburg/O.L.
Marktplatz 1
02929 Rothenburg/O.L.


Mail:
standesamt@rothenburg-ol.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rothenburg/O.L. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rothenburg-ol.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rothenburg/O.L..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rothenburg/O.L.

Definition

Eine Ehe bestimmt eine amtliche, meistens juristisch statthafte, untermauerte Basis eines Verbunds gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Rothenburg/O.L. erklären und die dazu notwendigen Papiere erhalten. Generell müssen Sie persönlich im Rothenburg/O.L. antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er den anderen durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Rothenburg/O.L.. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit zu melden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Rothenburg/O.L. angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland getrennt, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind vorzubringen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Rothenburg/O.L. stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Rothenburg/O.L. zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Rothenburg/O.L.

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Rothenburg/O.L.###Rothenburg/O.L.#Rothenburg-O-L#Marktplatz 1#02929#Rothenburg/O.L.#https://de.wikipedia.org/wiki/Rothenburg/Oberlausitz#Sachsen###Görlitz#160 m ü. NHN#72,4 km2#4385 (31. Dez. 2021)#61 Einwohner je km2#2929##GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI#14 6 26 480#www.rothenburg-ol.de#standesamt@rothenburg-ol.de#Philipp Eichler (CDU)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/5c/Rothenburg_O.L._in_GR.svg/300px-Rothenburg_O.L._in_GR.svg.png#######

    Höhe
    160 m ü. NHN

    Fläche
    72,4 km2

    Einwohner
    4385 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    61 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    2929

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI

    Gemeindeschlüssel
    14 6 26 480

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Rothenburg/O.L.

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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