Standesamt Rothenburg/O.L.

Anschrift

Standesamt Rothenburg/O.L.
Marktplatz 1
02929 Rothenburg/O.L.


Mail:
standesamt@rothenburg-ol.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rothenburg/O.L. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rothenburg-ol.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rothenburg/O.L..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rothenburg/O.L.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Rothenburg/O.L. ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Rothenburg/O.L. geboren sind.

Nachfolgend finden Sie ein paar allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Rothenburg/O.L. die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Typen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für diverse administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Rothenburg/O.L. eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür benötigt man meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rothenburg/O.L.

Definition

Eine Vermählung bildet eine begründete, zumeist gerecht zulässige, untermauerte Bestätigung einer Bindung von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Rothenburg/O.L. aufnehmen und die hierfür erforderlichen Dokumente erhalten. Generell sollten Sie offiziell beim Amt in Rothenburg/O.L. auftreten. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andere Unterlagen wichtig sein! Ihr Amt in Rothenburg/O.L. stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Rothenburg/O.L. zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Rothenburg/O.L.

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Görlitz

Höhe
160 m ü. NHN

Fläche
72,4 km2

Einwohner
4385 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
61 Einwohner je km2

Postleitzahl
2929

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI

Gemeindeschlüssel
14 6 26 480

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Rothenburg/O.L.

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