Standesamt Bischofswerda

Anschrift

Standesamt Bischofswerda
Altmarkt 1
01877 Bischofswerda


Mail:
standesamt@bischofswerda.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bischofswerda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 94) 78 62 40
E-Mail: standesamt@bischofswerda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bischofswerda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bischofswerda

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine begründete, meistens gerecht legale, verankerte Bestätigung einer Vereinigung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt in Bischofswerda anmelden und die hierfür notwendigen Unterlagen zu besorgen. Unbedingt sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Bischofswerda vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Verehelichung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Bischofswerda angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen Tag die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Schreiben darzulegen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen gefordert sein! Das Standesamt in Bischofswerda stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Bischofswerda zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Bischofswerda

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Bischofswerda###Bischofswerda#Bischofswerda#Altmarkt 1#01877#Bischofswerda#https://de.wikipedia.org/wiki/Bischofswerda#Sachsen###Bautzen#304 m ü. NHN#46,21 km2#10.623 (31. Dez. 2021)#230 Einwohner je km2#1877#03594#BZ, BIW, HY, KM#14 6 25 040#www.bischofswerda.de#standesamt@bischofswerda.de##Telefon:#(0 35 94) 78 62 40#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/ed/Bischofswerda_in_BZ.svg/300px-Bischofswerda_in_BZ.svg.png#######

    Höhe
    304 m ü. NHN

    Fläche
    46,21 km2

    Einwohner
    10.623 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    230 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1877

    Vorwahl
    03594

    KFZ Kennzeichen
    BZ, BIW, HY, KM

    Gemeindeschlüssel
    14 6 25 040

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bischofswerda

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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