Standesamt Oelsnitz/Erzgeb.

Anschrift

Standesamt Oelsnitz/Erzgeb.
Rathausplatz 1
09376 Oelsnitz


Mail:
standesamt@oelsnitz-erzgeb.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oelsnitz/Erzgeb. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oelsnitz-erzgeb.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oelsnitz/Erzgeb..

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Personenstandsurkunden vom Standesamt Oelsnitz/Erzgeb.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Oelsnitz/Erzgeb.geborene Personen beim Standesamt Oelsnitz/Erzgeb. zu beantragen.

Hier sind ein paar allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Oelsnitz/Erzgeb. die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Arten der Geburtsurkunden, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt zu vielfältige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Oelsnitz/Erzgeb. einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oelsnitz/Erzgeb.

Definition

Eine Heirat bildet eine behördliche, überwiegend gerecht rechtmäßige, gestärkte Grundlage einer Vereinigung von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Oelsnitz/Erzgeb. aufnehmen und die hierfür erforderlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Oelsnitz/Erzgeb. vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Das Standesamt in Oelsnitz/Erzgeb. beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oelsnitz/Erzgeb. zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.