Standesamt Oelsnitz/Erzgeb.

Anschrift

Standesamt Oelsnitz/Erzgeb.
Rathausplatz 1
09376 Oelsnitz


Mail:
standesamt@oelsnitz-erzgeb.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oelsnitz/Erzgeb. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oelsnitz-erzgeb.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oelsnitz/Erzgeb..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oelsnitz/Erzgeb.

Definition

Eine Trauung definiert eine dokumentierte, zumeist zulässig rechtmäßige, gefestigte Kennzeichung einer Bindung von paarigen Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Oelsnitz/Erzgeb. einleiten und die hierfür unerlässlichen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim Amt in Oelsnitz/Erzgeb. erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser die andere Person schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Oelsnitz/Erzgeb. sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Trauung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten beim Standesamt Oelsnitz/Erzgeb.. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten in Oelsnitz/Erzgeb. angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn der Ehebund im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Papiere abzugeben: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Stadtbüro in Oelsnitz/Erzgeb. berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Oelsnitz/Erzgeb. zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Oelsnitz/Erzgeb.

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Oelsnitz/Erzgeb.##(zuständig für Oelsnitz/Erzgeb.)#Oelsnitz/Erzgeb.#Oelsnitz-Erzgeb#Rathausplatz 1#09376#Oelsnitz#https://de.wikipedia.org/w/index.php?go=Artikel&search=Oelsnitz/Erzgeb.#Sachsen############www.oelsnitz-erzgeb.de#standesamt@oelsnitz-erzgeb.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/01/Locator_map_Saxony_in_Germany.svg/190px-Locator_map_Saxony_in_Germany.svg.png#######

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