Standesamt Thum

Anschrift

Standesamt Thum
Rathausplatz 4
09419 Thum


Mail:
standesamt@stadt-thum.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Thum vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-thum.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Thum.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Thum

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine erklärte, weitgehend juristisch zugestandene, untermauerte Begründung einer Verbindung zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Thum einleiten und die hierfür wichtigen Papiere holen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst im Thum auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser die andere Person schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen bei der Behörde in Thum. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Thum angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland geschieden so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen Zeitpunkt für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind einzureichen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere gewünscht sein! Das Stadtbüro in Thum beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Thum zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Thum

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Thum###Thum#Thum#Rathausplatz 4#09419#Thum#https://de.wikipedia.org/wiki/Thum#Sachsen###Erzgebirgskreis#505 m ü. NHN#18,9 km2#4965 (31. Dez. 2021)#263 Einwohner je km2#9419#37297#ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP#14 5 21 640#www.stadt-thum.de#standesamt@stadt-thum.de#Thomas Mauersberger (CDU)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/54/Thum_in_ERZ.png#######

    Höhe
    505 m ü. NHN

    Fläche
    18,9 km2

    Einwohner
    4965 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    263 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9419

    Vorwahl
    37297

    KFZ Kennzeichen
    ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

    Gemeindeschlüssel
    14 5 21 640

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Thum

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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