Standesamt Markneukirchen

Anschrift

Standesamt Markneukirchen
Am Rathaus 2
08258 Markneukirchen


Mail:
standesamt@markneukirchen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Markneukirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 74 22) 4 13 30
E-Mail: standesamt@markneukirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Markneukirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Markneukirchen

Definition

Eine Hochzeit definiert eine dokumentierte, zumeist rechtlich rechtmäßige, untermauerte Bestätigung einer Bindung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung beim Standesamt Markneukirchen aufnehmen und die dafür notwendigen Papiere erhalten. Generell sollten Sie selbst bei der Behörde in Markneukirchen auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Heirat wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim Standesamt Markneukirchen. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Markneukirchen gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland aufgelöst, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Schreiben vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise relevant sein! Das Trauamt in Markneukirchen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Markneukirchen zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Markneukirchen

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Markneukirchen###Markneukirchen#Markneukirchen#Am Rathaus 2#08258#Markneukirchen#https://de.wikipedia.org/wiki/Markneukirchen#Sachsen###Vogtlandkreis#504 m ü. NHN#69,06 km2#7261 (31. Dez. 2021)#105 Einwohner je km2#8258#37422#V, AE, OVL, PL, RC#14 5 23 200#www.markneukirchen.de#standesamt@markneukirchen.de#Andreas Rubner (parteilos)#Telefon:#(03 74 22) 4 13 30#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/bc/Markneukirchen_in_V.svg/300px-Markneukirchen_in_V.svg.png#######

    Höhe
    504 m ü. NHN

    Fläche
    69,06 km2

    Einwohner
    7261 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    105 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8258

    Vorwahl
    37422

    KFZ Kennzeichen
    V, AE, OVL, PL, RC

    Gemeindeschlüssel
    14 5 23 200

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Markneukirchen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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