Standesamt Markneukirchen
Anschrift
Standesamt Markneukirchen
Am Rathaus 2
08258 Markneukirchen
Mail: standesamt@markneukirchen.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Markneukirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 74 22) 4 13 30
E-Mail: standesamt@markneukirchen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Markneukirchen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Markneukirchen
Definition
Beschreibung
Die Verlobten können die Verehelichung beim Standesamt Markneukirchen aufnehmen und die dafür notwendigen Papiere erhalten. Generell sollten Sie selbst bei der Behörde in Markneukirchen auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.
Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Heirat wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Termin für die Trauung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise relevant sein! Das Trauamt in Markneukirchen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Kosten
Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Markneukirchen
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Stadt Markneukirchen###Markneukirchen#Markneukirchen#Am Rathaus 2#08258#Markneukirchen#https://de.wikipedia.org/wiki/Markneukirchen#Sachsen###Vogtlandkreis#504 m ü. NHN#69,06 km2#7261 (31. Dez. 2021)#105 Einwohner je km2#8258#37422#V, AE, OVL, PL, RC#14 5 23 200#www.markneukirchen.de#standesamt@markneukirchen.de#Andreas Rubner (parteilos)#Telefon:#(03 74 22) 4 13 30#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/bc/Markneukirchen_in_V.svg/300px-Markneukirchen_in_V.svg.png#######
Höhe
504 m ü. NHN
Fläche
69,06 km2
Einwohner
7261 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
105 Einwohner je km2
Postleitzahl
8258
Vorwahl
37422
KFZ Kennzeichen
V, AE, OVL, PL, RC
Gemeindeschlüssel
14 5 23 200
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Markneukirchen
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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