Standesamt Markneukirchen
Anschrift
Standesamt Markneukirchen
Am Rathaus 2
08258 Markneukirchen
Mail: standesamt@markneukirchen.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Markneukirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 74 22) 4 13 30
E-Mail: standesamt@markneukirchen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Markneukirchen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Markneukirchen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Markneukirchen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Markneukirchen geboren sind.
Im Folgenden sind einige wenige generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt anmelden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Amt Markneukirchen die Geburtsurkunde aus. Es gibt unterschiedliche Typen der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.
Einsatz
Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt bei vielfältige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Falls einmal das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Markneukirchen eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Angaben und ein Ausweis, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Markneukirchen
Definition
Ein Ehebündnis bezeichnet eine amtliche, gewöhnlich rechtens rechtmäßige, festgemachte Begründung eines Bündnisses beider Personen.
Beschreibung
Die Personen können die Eheschließung beim Standesamt Markneukirchen erklären und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim Amt in Markneukirchen vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Markneukirchen sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen vonnöten sein! Das Standesamt in Markneukirchen klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Markneukirchen
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Vogtlandkreis
Höhe
504 m ü. NHN
Fläche
69,06 km2
Einwohner
7261 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
105 Einwohner je km2
Postleitzahl
8258
Vorwahl
37422
KFZ Kennzeichen
V, AE, OVL, PL, RC
Gemeindeschlüssel
14 5 23 200
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