Standesamt Gornau/Erzgeb.

Anschrift

Standesamt Gornau/Erzgeb.
Rathausplatz 5
09405 Gornau


Mail:
standesamt@gornau-erzgeb.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gornau/Erzgeb. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gornau-erzgeb.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gornau/Erzgeb..

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Personenstandsurkunden vom Standesamt Gornau/Erzgeb.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Gornau/Erzgeb. geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Gornau/Erzgeb. eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem können auch die Eltern selbst ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Gornau/Erzgeb. die Geburtsurkunde aus. Es existieren unterschiedliche Typen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Gornau/Erzgeb. eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür benötigt man meistens personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gornau/Erzgeb.

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine erklärte, vorwiegend rechtlich rechtmäßige, verankerte Erklärung eines Verbunds von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung bei der Behörde in Gornau/Erzgeb. einleiten und die dafür erforderlichen Nachweise. beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt bei der Behörde in Gornau/Erzgeb. auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise wichtig sein! Das Amt in Gornau/Erzgeb. klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.