Standesamt Dippoldiswalde

Anschrift

Standesamt Dippoldiswalde
Markt 2
01744 Dippoldiswalde


Mail:
standesamt@dippoldiswalde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dippoldiswalde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 04) 6 49 91 38
E-Mail: standesamt@dippoldiswalde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dippoldiswalde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Dippoldiswalde

Definition

Eine Trauung beschreibt eine behördliche, gewöhnlich legitim erlaubte, gefestigte Form einer Verbindung zweier Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Amt in Dippoldiswalde einleiten und die dafür relevanten Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell im Dippoldiswalde auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Dippoldiswalde sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Verehelichung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim Heiratsamt Dippoldiswalde. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen schriftlich ermächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Dippoldiswalde angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland geschieden so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen fixen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Schreiben einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Dippoldiswalde informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Dippoldiswalde schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Dippoldiswalde

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Dippoldiswalde###Dippoldiswalde#Dippoldiswalde#Markt 2#01744#Dippoldiswalde#https://de.wikipedia.org/wiki/Dippoldiswalde#Sachsen###Sächsische Schweiz-Osterzgebirge#375 m ü. NHN#103,99 km2#14.096 (31. Dez. 2021)#136 Einwohner je km2#1744##PIR, DW, FTL, SEB#14 6 28 060#www.dippoldiswalde.de#standesamt@dippoldiswalde.de##Telefon:#(0 35 04) 6 49 91 38#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/c/c6/Dippoldiswalde_in_PIR.svg/300px-Dippoldiswalde_in_PIR.svg.png#######

    Höhe
    375 m ü. NHN

    Fläche
    103,99 km2

    Einwohner
    14.096 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    136 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1744

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    PIR, DW, FTL, SEB

    Gemeindeschlüssel
    14 6 28 060

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Dippoldiswalde

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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