Standesamt Grünhain-Beierfeld

Anschrift

Standesamt Grünhain-Beierfeld
August-Bebel-Straße 79
08344 Grünhain-Beierfeld


Mail:
standesamt@gruenhain-beierfeld.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grünhain-Beierfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gruenhain-beierfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grünhain-Beierfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Grünhain-Beierfeld

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine behördliche, meistenteils gesetzlich legale, belegte Begründung einer Vereinigung zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Grünhain-Beierfeld anzeigen und die hierbei notwendigen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie selber bei der Behörde in Grünhain-Beierfeld vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Grünhain-Beierfeld sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Trauung wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Grünhain-Beierfeld angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland geschieden so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen konkreten Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Nachweise abzugeben: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere vonnöten sein! Das Standesamt in Grünhain-Beierfeld ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Grünhain-Beierfeld zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Grünhain-Beierfeld

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Grünhain-Beierfeld###Grünhain-Beierfeld#Gruenhain-Beierfeld#August-Bebel-Straße 79#08344#Grünhain-Beierfeld#https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCnhain-Beierfeld#Sachsen###Erzgebirgskreis#505 m ü. NHN#22,25 km2#5730 (31. Dez. 2021)#258 Einwohner je km2#8344#03774#ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP#14 5 21 260#www.gruenhain-beierfeld.de#standesamt@gruenhain-beierfeld.de#Joachim Rudler (CDU)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/44/Gr%C3%BCnhain-Beierfeld_in_ERZ.png#######

    Höhe
    505 m ü. NHN

    Fläche
    22,25 km2

    Einwohner
    5730 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    258 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8344

    Vorwahl
    03774

    KFZ Kennzeichen
    ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

    Gemeindeschlüssel
    14 5 21 260

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Grünhain-Beierfeld

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    Stadtgeschichte

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