Standesamt Frohburg
Anschrift
Standesamt Frohburg
Markt 13-15
04654 Frohburg
Mail: T.Schuster@frohburg.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frohburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 43 48) 8 05 19
E-Mail: T.Schuster@frohburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frohburg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Frohburg
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Frohburggeboren wurden, beim Standesamt Frohburg beantragt werden.
Im Folgenden sind einige allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Amt Frohburg das Dokument aus. Es existieren verschiedene Arten von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.
Nutzung
Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird zu verschiedene bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Wenn die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Frohburg einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Daten und eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Frohburg
Definition
Eine Heirat bildet eine amtliche, weitgehend gesetzlich rechtmäßige, gesicherte Erklärung einer Beziehung zweier Einzelnen.
Beschreibung
Die Personen können die Trauung beim Standesamt in Frohburg anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. beziehen. Prinzipiell sollten Sie selber im Frohburg vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Frohburg sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Abzüge gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Frohburg berät Sie gerne.
Fristen
Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Frohburg
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Leipzig
Höhe
176 m ü. NHN
Fläche
145,3 km2
Einwohner
12.311 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
85 Einwohner je km2
Postleitzahl
4654
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR
Gemeindeschlüssel
14 7 29 140
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Frohburg auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Frohburg.
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