Standesamt Frohburg
Anschrift
Standesamt Frohburg
Markt 13-15
04654 Frohburg
Mail: T.Schuster@frohburg.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frohburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 43 48) 8 05 19
E-Mail: T.Schuster@frohburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frohburg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Frohburg
Definition
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Frohburg anzeigen und die dafür unerlässlichen Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig im Frohburg vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dafür mehrere Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen fixen Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Standesamt in Frohburg ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Kosten
Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Frohburg
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Stadt Frohburg###Frohburg#Frohburg#Markt 13-15#04654#Frohburg#https://de.wikipedia.org/wiki/Frohburg#Sachsen###Leipzig#176 m ü. NHN#145,3 km2#12.311 (31. Dez. 2021)#85 Einwohner je km2#4654##L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR#14 7 29 140#www.frohburg.de#T.Schuster@frohburg.de#Karsten Richter (CDU)#Telefon:#(03 43 48) 8 05 19#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3c/Frohburg_in_L.svg/300px-Frohburg_in_L.svg.png#######
Höhe
176 m ü. NHN
Fläche
145,3 km2
Einwohner
12.311 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
85 Einwohner je km2
Postleitzahl
4654
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR
Gemeindeschlüssel
14 7 29 140
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Frohburg
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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