Standesamt Frohburg

Anschrift

Standesamt Frohburg
Markt 13-15
04654 Frohburg


Mail:
T.Schuster@frohburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frohburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 43 48) 8 05 19
E-Mail: T.Schuster@frohburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frohburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Frohburg

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine anerkannte, überwiegend rechtens zulässige, gesicherte Bestätigung einer Verbindung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Frohburg anzeigen und die dafür unerlässlichen Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig im Frohburg vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dafür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares bei Ihrem zuständigen Standesamt in Frohburg . Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht beauftragen, die Trauung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Frohburg angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland separiert, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen fixen Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Papiere zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Standesamt in Frohburg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Frohburg

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Frohburg###Frohburg#Frohburg#Markt 13-15#04654#Frohburg#https://de.wikipedia.org/wiki/Frohburg#Sachsen###Leipzig#176 m ü. NHN#145,3 km2#12.311 (31. Dez. 2021)#85 Einwohner je km2#4654##L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR#14 7 29 140#www.frohburg.de#T.Schuster@frohburg.de#Karsten Richter (CDU)#Telefon:#(03 43 48) 8 05 19#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3c/Frohburg_in_L.svg/300px-Frohburg_in_L.svg.png#######

    Höhe
    176 m ü. NHN

    Fläche
    145,3 km2

    Einwohner
    12.311 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    85 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4654

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR

    Gemeindeschlüssel
    14 7 29 140

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Frohburg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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