Standesamt Steinberg (Sachsen)

Anschrift

Standesamt Steinberg (Sachsen)
Am Bahnhof 3
08237 Steinberg


Mail:
standesamt@steinberg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinberg (Sachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@steinberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinberg (Sachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinberg (Sachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Steinberg (Sachsen) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Steinberg (Sachsen) geboren sind.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch dürfen auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Steinberg (Sachsen) die Urkunde aus. Es existieren diverse Typen der Geburtsbescheinigungen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Steinberg (Sachsen) eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinberg (Sachsen)

Definition

Eine Heirat definiert eine anerkannte, meistenteils gesetzlich erlaubte, gesicherte Erklärung eines Verbunds von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Steinberg (Sachsen) aufnehmen und die dafür relevanten Papiere beziehen. Prinzipiell müssen Sie persönlich bei der Behörde in Steinberg (Sachsen) auftreten. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Steinberg (Sachsen) sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Amt in Steinberg (Sachsen) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Steinberg (Sachsen) zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.