Standesamt Pirna

Anschrift

Standesamt Pirna
Am Markt 1/2
01796 Pirna


Mail:
standesamt@pirna.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pirna vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 01) 55 63 68
E-Mail: standesamt@pirna.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pirna.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Pirna

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine anerkannte, vorwiegend gesetzlich legale, festgemachte Basis eines Bündnisses zweier Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt Pirna anmelden und die dafür relevanten Papiere beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich im Pirna erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Pirna sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Pirna . Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Pirna angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland aufgelöst, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Unterschiede zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Urkunden vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Trauamt in Pirna ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Pirna

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Pirna###Pirna#Pirna#Am Markt 1/2#01796#Pirna#https://de.wikipedia.org/wiki/Pirna#Sachsen###Sächsische Schweiz-Osterzgebirge#118 m ü. NHN#53,06 km2#38.361 (31. Dez. 2021)#723 Einwohner je km2#1796#03501#PIR, DW, FTL, SEB#14 6 28 270#www.pirna.de#standesamt@pirna.de##Telefon:#(0 35 01) 55 63 68#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/65/Pirna_in_PIR.svg/300px-Pirna_in_PIR.svg.png#######

    Höhe
    118 m ü. NHN

    Fläche
    53,06 km2

    Einwohner
    38.361 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    723 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1796

    Vorwahl
    03501

    KFZ Kennzeichen
    PIR, DW, FTL, SEB

    Gemeindeschlüssel
    14 6 28 270

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Pirna

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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