Standesamt Laußnitz
Anschrift
Standesamt Laußnitz
Markt 20
01936 Königsbrück
Mail: standesamt@koenigsbrueck.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Laußnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 57 95) 3 88 29
E-Mail: standesamt@koenigsbrueck.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Laußnitz.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Laußnitz
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Laußnitz geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Laußnitz beantragen.
Im Folgenden sind einige wenige allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamt Laußnitz die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Formen von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.
Anwendung
Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird für diverse Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Falls die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Laußnitz eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Laußnitz
Definition
Eine Hochzeit bezeichnet eine bewiesene, vorwiegend zulässig geregelte, verankerte Erklärung eines Beisammenseins beider Einzelnen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Amt in Laußnitz erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selber im Laußnitz auftreten. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Laußnitz antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür ein paar Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben erforderlich sein! Das Amt in Laußnitz ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Laußnitz zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.
Kosten
Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Laußnitz
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Bautzen
Höhe
175 m ü. NHN
Fläche
78,48 km2
Einwohner
4605 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
59 Einwohner je km2
Postleitzahl
1936
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
BZ, BIW, HY, KM
Gemeindeschlüssel
14 6 25 270
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Laußnitz auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Königsbrück.
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