Standesamt Großröhrsdorf

Anschrift

Standesamt Großröhrsdorf
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf


Mail:
standesamt@grossroehrsdorf.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großröhrsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grossroehrsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großröhrsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Großröhrsdorf

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, meistenteils rechtens zulässige, verankerte Form eines Beisammenseins von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Eheschließung beim Standesamt Großröhrsdorf anmelden und die hierbei relevanten Unterlagen zu besorgen. Prinzipiell müssen Sie offiziell bei der Behörde in Großröhrsdorf auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht in Großröhrsdorf sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss deswegen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares bei Ihrem zuständigen Standesamt in Großröhrsdorf . Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Verehelichung anzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Großröhrsdorf gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Schreiben vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Papiere notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Großröhrsdorf berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Großröhrsdorf

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Großröhrsdorf###Großröhrsdorf#Grossroehrsdorf#Rathausplatz 1#01900#Großröhrsdorf#https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fr%C3%B6hrsdorf#Sachsen###Bautzen#279 m ü. NHN#40,94 km2#9661 (31. Dez. 2021)#236 Einwohner je km2#1900#35952#BZ, BIW, HY, KM#14 6 25 200#grossroehrsdorf.de#standesamt@grossroehrsdorf.de#Stefan Schneider###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3b/Gro%C3%9Fr%C3%B6hrsdorf_in_BZ.svg/300px-Gro%C3%9Fr%C3%B6hrsdorf_in_BZ.svg.png#######

    Höhe
    279 m ü. NHN

    Fläche
    40,94 km2

    Einwohner
    9661 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    236 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1900

    Vorwahl
    35952

    KFZ Kennzeichen
    BZ, BIW, HY, KM

    Gemeindeschlüssel
    14 6 25 200

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Großröhrsdorf

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Großröhrsdorf.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Großröhrsdorf auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Sachsen: