Standesamt Schönbach (Sachsen)

Anschrift

Standesamt Schönbach (Sachsen)
Kirchstr. 17
02742 Neusalza-Spremberg


Mail:
geppert@neusalza-spremberg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 17:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönbach (Sachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 58 72) 3 61 16
E-Mail: geppert@neusalza-spremberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönbach (Sachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönbach (Sachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Schönbach (Sachsen)geboren wurden, beim Standesamt Schönbach (Sachsen) beantragt werden.

Im Folgenden sind einige wenige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt die Behörde in Schönbach (Sachsen) die Geburtsurkunde aus. Es gibt variantenreiche Typen der Geburtsnachweisen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird zu verschiedene bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Schönbach (Sachsen) eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönbach (Sachsen)

Definition

Eine Hochzeit benennt eine behördliche, gewöhnlich legitim zugestandene, verankerte Erklärung eines Beisammenseins mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Trauung bei der Behörde in Schönbach (Sachsen) anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Amt in Schönbach (Sachsen) vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Schönbach (Sachsen) antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Eintragung der Heirat amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Schreiben gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Schönbach (Sachsen) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Schönbach (Sachsen) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Schönbach (Sachsen)

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Görlitz

Höhe
325 m ü. NHN

Fläche
22,91 km2

Einwohner
3211 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
140 Einwohner je km2

Postleitzahl
2742

Vorwahl
35872

KFZ Kennzeichen
GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI

Gemeindeschlüssel
14 6 26 350

Landesportal

Landesportal
Sachsen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schönbach (Sachsen)

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