Standesamt Zwenkau

Anschrift

Standesamt Zwenkau
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
04442 Zwenkau


Mail:
standesamt@zwenkau.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Zwenkau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@zwenkau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Zwenkau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Zwenkau

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine bewiesene, meistenteils gerecht geregelte, festgemachte Kennzeichung eines Bündnisses beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Zwenkau aufnehmen und die dafür notwendigen Nachweise. beschaffen. Unbedingt müssen Sie offiziell beim Standesamt Zwenkau erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann hierfür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Zwenkau gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Ausnahmen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Dokumente notwendig sein! Ihr Standesamt in Zwenkau stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Zwenkau zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Zwenkau

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Zwenkau###Zwenkau#Zwenkau#Bürgermeister-Ahnert-Platz 1#04442#Zwenkau#https://de.wikipedia.org/wiki/Zwenkau#Sachsen###Leipzig#130 m ü. NHN#46,29 km2#9246 (31. Dez. 2021)#200 Einwohner je km2#4442#34203#L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR#14 7 29 430#zwenkau.de#standesamt@zwenkau.de#Holger Schulz (CDU)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/1d/Zwenkau_in_L.svg/300px-Zwenkau_in_L.svg.png#######

    Höhe
    130 m ü. NHN

    Fläche
    46,29 km2

    Einwohner
    9246 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    200 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4442

    Vorwahl
    34203

    KFZ Kennzeichen
    L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR

    Gemeindeschlüssel
    14 7 29 430

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Zwenkau

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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