Standesamt Belgern-Schildau

Anschrift

Standesamt Belgern-Schildau
Markt 3
04874 Belgern-Schildau


Mail:
standesamt@belgernschildau.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Belgern-Schildau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@belgernschildau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Belgern-Schildau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Belgern-Schildau

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine erklärte, überwiegend legitim erlaubte, gesicherte Kennzeichung einer Beziehung gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung beim Standesamt Belgern-Schildau erklären und die dazu relevanten Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt sollten Sie direkt beim Standesamt Belgern-Schildau vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Belgern-Schildau antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Registration der Trauung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Belgern-Schildau. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Trauung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Belgern-Schildau angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten festmachen und einen fixen Tag für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Belege vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen notwendig sein! Ihr Standesamt in Belgern-Schildau klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Belgern-Schildau

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Belgern-Schildau###Belgern-Schildau#Belgern-Schildau#Markt 3#04874#Belgern-Schildau#https://de.wikipedia.org/wiki/Belgern-Schildau#Sachsen###Nordsachsen#127 m ü. NHN#158,99 km2#7579 (31. Dez. 2021)#48 Einwohner je km2###TDO, DZ, EB, OZ, TG, TO#14 7 30 045#www.belgernschildau.de#standesamt@belgernschildau.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8e/Belgern-Schildau_in_TDO.png#######

    Höhe
    127 m ü. NHN

    Fläche
    158,99 km2

    Einwohner
    7579 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    48 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    TDO, DZ, EB, OZ, TG, TO

    Gemeindeschlüssel
    14 7 30 045

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Belgern-Schildau

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Belgern-Schildau.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Belgern-Schildau auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Sachsen: