Standesamt Breitenbrunn/Erzgeb.

Anschrift

Standesamt Breitenbrunn/Erzgeb.
Hauptstr. 120
08359 Breitenbrunn


Mail:
standesamt@breitenbrunn-erzgeb.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Breitenbrunn/Erzgeb. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@breitenbrunn-erzgeb.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Breitenbrunn/Erzgeb..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Breitenbrunn/Erzgeb.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Breitenbrunn/Erzgeb. ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Breitenbrunn/Erzgeb. geboren sind.

Anbei einige wenige allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können auch die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Breitenbrunn/Erzgeb. die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedenartige Kategorien von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird eingesetzt zu vielfältige bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Breitenbrunn/Erzgeb. einen Ersatz bitten. Hierfür benötigt man meistens persönliche Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Breitenbrunn/Erzgeb.

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine anerkannte, gewöhnlich rechtens erlaubte, untermauerte Kennzeichung eines Bündnisses von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Breitenbrunn/Erzgeb. erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente beziehen. Grundsätzlich sollten Sie direkt beim Amt in Breitenbrunn/Erzgeb. erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Breitenbrunn/Erzgeb. antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Standesamt in Breitenbrunn/Erzgeb. beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Breitenbrunn/Erzgeb. zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.