Standesamt Frauenstein
Anschrift
Standesamt Frauenstein
Markt 28
09623 Frauenstein
Mail: standesamt@frauenstein.com
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frauenstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 73 26) 8 38-0
E-Mail: standesamt@frauenstein.com
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frauenstein.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Frauenstein
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Frauensteingeborene Personen beim Standesamt Frauenstein zu beantragen.
Anbei mehrere Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In diesem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Normalerweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt erfassen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Frauenstein die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Arten der Geburtsbescheinigungen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.
Anwendung
Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird bei diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Sollte die Geburtsurkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Frauenstein eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Frauenstein
Definition
Eine Heirat bildet eine dokumentierte, weitgehend gerecht zugestandene, festgemachte Grundlage eines Verbunds von zwei Personen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Frauenstein erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere holen. Unbedingt müssen Sie selber beim Standesamt Frauenstein antreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist es ihm gestattet den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Das Trauamt in Frauenstein klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Frauenstein zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Frauenstein
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Mittelsachsen
Höhe
650 m ü. NHN
Fläche
58,99 km2
Einwohner
2705 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
46 Einwohner je km2
Postleitzahl
9623
Vorwahl
37326
KFZ Kennzeichen
FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL
Gemeindeschlüssel
14 5 22 170
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