Standesamt Frauenstein

Anschrift

Standesamt Frauenstein
Markt 28
09623 Frauenstein


Mail:
standesamt@frauenstein.com

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frauenstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 73 26) 8 38-0
E-Mail: standesamt@frauenstein.com

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frauenstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Frauenstein

Definition

Eine Vermählung benennt eine behördliche, gewöhnlich juristisch rechtmäßige, verankerte Bestätigung einer Bindung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt Frauenstein anzeigen und die hierfür erforderlichen Dokumente besorgen. Prinzipiell müssen Sie selber im Frauenstein vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Frauenstein antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim Standesamt Frauenstein. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen schriftlich ermächtigen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Frauenstein angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Nachweise zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Frauenstein informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Frauenstein

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Frauenstein###Frauenstein#Frauenstein#Markt 28#09623#Frauenstein#https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenstein_(Erzgebirge)#Sachsen###Mittelsachsen#650 m ü. NHN#58,99 km2#2705 (31. Dez. 2021)#46 Einwohner je km2#9623#37326#FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 170#www.frauenstein-erzgebirge.de#standesamt@frauenstein.com#Reiner Hentschel (EB Hentschel)#Telefon:#(03 73 26) 8 38-0#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/31/Frauenstein_in_FG.png#######

    Höhe
    650 m ü. NHN

    Fläche
    58,99 km2

    Einwohner
    2705 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    46 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9623

    Vorwahl
    37326

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 170

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Frauenstein

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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